Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparente Regelungen für unsere Rechtsdienstleistungen und Mandatsverträge
Geltungsbereich und Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen unserer spezialisierten Anwaltskanzlei für zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung und unseren Mandanten. Sie gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die wir erbringen.
Als spezialisierte Rechtskanzlei orientieren wir uns an den höchsten professionellen Standards und den Bestimmungen des schweizerischen Anwaltsgesetzes. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen und schaffen Klarheit über unsere beiderseitigen Rechte und Pflichten.
§ 1 - Vertragsschluss und Mandatsverhältnis
Mandatsannahme
Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme zustande. Die kostenlose Erstberatung stellt noch kein Mandatsverhältnis dar, sondern dient der gegenseitigen Information und Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit.
- Schriftlicher Mandatsvertrag (bevorzugt)
- Mündliche Beauftragung mit schriftlicher Bestätigung
- Konkludente Mandatserteilung durch Verhalten
- Notfall-Mandatierung bei dringenden Fristen
Mandatsumfang
Der Umfang unserer Tätigkeit wird im Mandatsvertrag oder durch separate Vereinbarung festgelegt. Grundsätzlich umfasst das Mandat alle Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der beauftragten Ansprüche erforderlich sind.
- Rechtliche Prüfung und Bewertung des Falls
- Außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
- Verhandlungsführung mit der Gegenseite
- Gerichtliche Vertretung bei Bedarf
- Vollstreckungsmaßnahmen
§ 2 - Leistungsumfang und Beratungsqualität
Unsere Leistungsversprechen
Fachliche Expertise
- • Spezialisierung auf zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung
- • Kontinuierliche Fortbildung aller Mitarbeiter
- • Bearbeitung nach dem neuesten Stand der Rechtsprechung
- • Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei komplexen Fällen
Service-Standards
- • Reaktionszeit von maximal 48 Stunden
- • Regelmäßige Statusupdates
- • Persönlicher Ansprechpartner
- • Transparente Kostenaufstellung
Grenzen unserer Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch keinen Erfolg garantieren. Das Risiko ungünstiger Gerichtsentscheidungen oder unvorhersehbarer Entwicklungen liegt beim Mandanten.
- Erfolg in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren
- Bestimmte Verfahrensdauer oder Termineinhaltung
- Vollständige Beitreibung geschuldeter Beträge
- Kostenerstattung durch die Gegenseite
§ 3 - Honorar und Kostenregelung
Honorarmodelle
💰 Stundenhonorar
CHF 280-450 je nach Komplexität
Für umfangreiche Verfahren mit unklarer Dauer
📋 Pauschalhonorar
Festpreis je nach Leistung
Für Standardverfahren mit überschaubarem Aufwand
🎯 Erfolgshonorar
Anteil am Erfolg
Bei geeigneten Fällen kombiniert mit reduziertem Grundhonorar
Kostenvorschuss
Vor Mandatsbeginn kann ein angemessener Kostenvorschuss verlangt werden. Dieser dient der Deckung zu erwartender Anwalts- und Verfahrenskosten und wird mit der Endabrechnung verrechnet.
- Bei Streitwerten bis CHF 10'000: CHF 2'000-3'000
- Bei Streitwerten bis CHF 50'000: CHF 5'000-8'000
- Bei höheren Streitwerten: individuell vereinbart
- Ratenzahlung nach Vereinbarung möglich
Drittkosten und Auslagen
Neben dem Anwaltshonorar entstehen regelmäßig weitere Kosten, die vom Mandanten zu tragen sind. Diese werden transparent dokumentiert und separat in Rechnung gestellt.
- Gerichts- und Verfahrenskosten
- Sachverständigengebühren
- Zustellungskosten und Porto
- Reisekosten bei auswärtigen Terminen
- Übersetzungskosten
- Rechtsschutzversicherung (falls gewünscht)
§ 4 - Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
Rechnungsstellung
📅 Abrechnungsrhythmus
- • Zwischenrechnungen: monatlich bei laufenden Verfahren
- • Schlussrechnung: nach Mandatsende
- • Kostenvorschuss: vor Mandatsbeginn
- • Drittkosten: zeitnah nach Entstehung
💳 Zahlungskonditionen
- • Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsdatum
- • Verzugszinsen: 5% p.a. bei verspäteter Zahlung
- • Ratenzahlung: nach Vereinbarung möglich
- • Skonto: 2% bei Zahlung binnen 10 Tagen
⚠️ Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die weitere Bearbeitung des Mandats einzustellen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Dies gilt insbesondere bei mehrfach mahnen müssen oder erheblichen Rückständen.
§ 5 - Mandantenpflichten und Mitwirkung
Informations- und Mitwirkungspflichten
Der Erfolg unserer Tätigkeit hängt wesentlich von Ihrer aktiven Mitwirkung ab. Sie sind verpflichtet, uns alle für die Bearbeitung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung
- Überlassung aller relevanten Dokumente und Unterlagen
- Zeitnahe Beantwortung von Rückfragen
- Information über neue Entwicklungen
- Einhaltung vereinbarter Termine
- Pünktliche Zahlung der vereinbarten Honorare
Verfügungsbeschränkungen
Während der Bearbeitung des Mandats dürfen Sie keine Handlungen vornehmen, die unsere Tätigkeit erschweren oder den Erfolg des Mandats gefährden könnten.
- Direkte Verhandlungen mit der Gegenseite ohne Absprache
- Beauftragung weiterer Anwälte für denselben Fall
- Verfügungen über streitgegenständliche Ansprüche
- Prozesshandlungen ohne Rücksprache
§ 6 - Haftung und Haftungsbeschränkung
Haftungsumfang
Wir haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Mitarbeiter entstehen. Die Haftung ist jedoch auf die Deckungssumme unserer Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
🛡️ Versicherungsschutz
- • Deckungssumme: CHF 2'000'000 je Schadenfall
- • Jahreshöchstleistung: CHF 4'000'000
- • Weltweite Geltung
- • Einschluss von Vermögensschäden
⚠️ Haftungsausschluss
- • Entscheidungen von Gerichten und Behörden
- • Unvorhersehbare Gesetzesänderungen
- • Handlungen Dritter (Gegenseite, Sachverständige)
- • Force Majeure Ereignisse
Verjährung
Haftungsansprüche gegen uns verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, längstens jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.
§ 7 - Verschwiegenheit und Datenschutz
🤐 Anwaltsgeheimnis
Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle Informationen, die uns im Rahmen des Mandats anvertraut werden, behandeln wir streng vertraulich.
Umfang der Verschwiegenheit
- • Sämtliche Mandantendaten
- • Strategische Überlegungen
- • Verhandlungspositionen
- • Persönliche Verhältnisse
Grenzen der Verschwiegenheit
- • Ausdrückliche Entbindung durch Mandanten
- • Gesetzliche Aussagepflichten
- • Geltendmachung eigener Ansprüche
- • Strafbare Handlungen des Mandanten
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Mandatsbearbeitung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
§ 8 - Mandatsbeendigung und Aktenherausgabe
Beendigungsgründe
📋 Ordentliche Beendigung
- • Erfüllung des Mandatsauftrags
- • Kündigung durch den Mandanten
- • Kündigung durch uns
- • Einvernehmliche Aufhebung
⚡ Außerordentliche Beendigung
- • Schwerwiegende Pflichtverletzung
- • Zahlungsverzug trotz Mahnung
- • Vertrauensverlust
- • Interessenkollision
Aktenherausgabe
Nach Mandatsbeendigung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Herausgabe der Akten. Wir behalten jedoch ein Zurückbehaltungsrecht für unbezahlte Honorare und Auslagen.
- Herausgabe nach vollständiger Bezahlung offener Forderungen
- Aufbewahrung der Akten für 10 Jahre
- Digitale Kopien gegen Kostenersatz
- Dringliche Dokumente auch bei offenen Forderungen
§ 9 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
🇨🇭 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsverhältnisse zwischen uns und unseren Mandanten gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
Insbesondere: Obligationenrecht (OR), Zivilprozessordnung (ZPO), Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA)
⚖️ Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Kanzleiort. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Wohnsitz zu belangen.
Zuständigkeit richtet sich nach der schweizerischen Zivilprozessordnung
§ 10 - Salvatorische Klausel und Änderungen
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.
Änderungen der AGB
Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden Ihnen spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widersprechen Sie nicht binnen eines Monats, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 11 - Besondere Bestimmungen
Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt bevorzugt über sichere elektronische Kanäle. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie in unserem System eingegangen sind.
Qualitätssicherung
Wir führen regelmäßige interne Qualitätskontrollen durch und sind berechtigt, Mandatsbearbeitungen zu Schulungs- und Qualitätssicherungszwecken zu verwenden (selbstverständlich anonymisiert).
Fragen zu unseren AGB?
Wir erklären Ihnen gerne alle Bestimmungen im Detail und stehen für Rückfragen zur Verfügung.