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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente Regelungen für unsere Rechtsdienstleistungen und Mandatsverträge

Geltungsbereich und Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen unserer spezialisierten Anwaltskanzlei für zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung und unseren Mandanten. Sie gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die wir erbringen.

Als spezialisierte Rechtskanzlei orientieren wir uns an den höchsten professionellen Standards und den Bestimmungen des schweizerischen Anwaltsgesetzes. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen und schaffen Klarheit über unsere beiderseitigen Rechte und Pflichten.

Wichtiger Hinweis: Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und können nur von den Partnern der Kanzlei getroffen werden.

§ 1 - Vertragsschluss und Mandatsverhältnis

Mandatsannahme

Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme zustande. Die kostenlose Erstberatung stellt noch kein Mandatsverhältnis dar, sondern dient der gegenseitigen Information und Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit.

Vertragsformen:
  • Schriftlicher Mandatsvertrag (bevorzugt)
  • Mündliche Beauftragung mit schriftlicher Bestätigung
  • Konkludente Mandatserteilung durch Verhalten
  • Notfall-Mandatierung bei dringenden Fristen

Mandatsumfang

Der Umfang unserer Tätigkeit wird im Mandatsvertrag oder durch separate Vereinbarung festgelegt. Grundsätzlich umfasst das Mandat alle Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der beauftragten Ansprüche erforderlich sind.

Standardleistungen:
  • Rechtliche Prüfung und Bewertung des Falls
  • Außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
  • Verhandlungsführung mit der Gegenseite
  • Gerichtliche Vertretung bei Bedarf
  • Vollstreckungsmaßnahmen

§ 2 - Leistungsumfang und Beratungsqualität

Unsere Leistungsversprechen

Fachliche Expertise

  • • Spezialisierung auf zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung
  • • Kontinuierliche Fortbildung aller Mitarbeiter
  • • Bearbeitung nach dem neuesten Stand der Rechtsprechung
  • • Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei komplexen Fällen

Service-Standards

  • • Reaktionszeit von maximal 48 Stunden
  • • Regelmäßige Statusupdates
  • • Persönlicher Ansprechpartner
  • • Transparente Kostenaufstellung

Grenzen unserer Leistung

Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch keinen Erfolg garantieren. Das Risiko ungünstiger Gerichtsentscheidungen oder unvorhersehbarer Entwicklungen liegt beim Mandanten.

Keine Garantie für:
  • Erfolg in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren
  • Bestimmte Verfahrensdauer oder Termineinhaltung
  • Vollständige Beitreibung geschuldeter Beträge
  • Kostenerstattung durch die Gegenseite

§ 3 - Honorar und Kostenregelung

Honorarmodelle

💰 Stundenhonorar

CHF 280-450 je nach Komplexität

Für umfangreiche Verfahren mit unklarer Dauer

📋 Pauschalhonorar

Festpreis je nach Leistung

Für Standardverfahren mit überschaubarem Aufwand

🎯 Erfolgshonorar

Anteil am Erfolg

Bei geeigneten Fällen kombiniert mit reduziertem Grundhonorar

Kostenvorschuss

Vor Mandatsbeginn kann ein angemessener Kostenvorschuss verlangt werden. Dieser dient der Deckung zu erwartender Anwalts- und Verfahrenskosten und wird mit der Endabrechnung verrechnet.

Vorschusshöhe:
  • Bei Streitwerten bis CHF 10'000: CHF 2'000-3'000
  • Bei Streitwerten bis CHF 50'000: CHF 5'000-8'000
  • Bei höheren Streitwerten: individuell vereinbart
  • Ratenzahlung nach Vereinbarung möglich

Drittkosten und Auslagen

Neben dem Anwaltshonorar entstehen regelmäßig weitere Kosten, die vom Mandanten zu tragen sind. Diese werden transparent dokumentiert und separat in Rechnung gestellt.

Typische Drittkosten:
  • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Sachverständigengebühren
  • Zustellungskosten und Porto
  • Reisekosten bei auswärtigen Terminen
  • Übersetzungskosten
  • Rechtsschutzversicherung (falls gewünscht)

§ 4 - Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

Rechnungsstellung

📅 Abrechnungsrhythmus

  • • Zwischenrechnungen: monatlich bei laufenden Verfahren
  • • Schlussrechnung: nach Mandatsende
  • • Kostenvorschuss: vor Mandatsbeginn
  • • Drittkosten: zeitnah nach Entstehung

💳 Zahlungskonditionen

  • • Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsdatum
  • • Verzugszinsen: 5% p.a. bei verspäteter Zahlung
  • • Ratenzahlung: nach Vereinbarung möglich
  • • Skonto: 2% bei Zahlung binnen 10 Tagen

⚠️ Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die weitere Bearbeitung des Mandats einzustellen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Dies gilt insbesondere bei mehrfach mahnen müssen oder erheblichen Rückständen.

Konsequenzen bei Zahlungsverzug: Mandatsniederlegung möglich, Herausgabe der Akten nur gegen Zahlung der offenen Forderungen

§ 5 - Mandantenpflichten und Mitwirkung

Informations- und Mitwirkungspflichten

Der Erfolg unserer Tätigkeit hängt wesentlich von Ihrer aktiven Mitwirkung ab. Sie sind verpflichtet, uns alle für die Bearbeitung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Ihre Pflichten:
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung
  • Überlassung aller relevanten Dokumente und Unterlagen
  • Zeitnahe Beantwortung von Rückfragen
  • Information über neue Entwicklungen
  • Einhaltung vereinbarter Termine
  • Pünktliche Zahlung der vereinbarten Honorare

Verfügungsbeschränkungen

Während der Bearbeitung des Mandats dürfen Sie keine Handlungen vornehmen, die unsere Tätigkeit erschweren oder den Erfolg des Mandats gefährden könnten.

Insbesondere untersagt:
  • Direkte Verhandlungen mit der Gegenseite ohne Absprache
  • Beauftragung weiterer Anwälte für denselben Fall
  • Verfügungen über streitgegenständliche Ansprüche
  • Prozesshandlungen ohne Rücksprache

§ 6 - Haftung und Haftungsbeschränkung

Haftungsumfang

Wir haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Mitarbeiter entstehen. Die Haftung ist jedoch auf die Deckungssumme unserer Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.

🛡️ Versicherungsschutz

  • • Deckungssumme: CHF 2'000'000 je Schadenfall
  • • Jahreshöchstleistung: CHF 4'000'000
  • • Weltweite Geltung
  • • Einschluss von Vermögensschäden

⚠️ Haftungsausschluss

  • • Entscheidungen von Gerichten und Behörden
  • • Unvorhersehbare Gesetzesänderungen
  • • Handlungen Dritter (Gegenseite, Sachverständige)
  • • Force Majeure Ereignisse

Verjährung

Haftungsansprüche gegen uns verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, längstens jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.

§ 7 - Verschwiegenheit und Datenschutz

🤐 Anwaltsgeheimnis

Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle Informationen, die uns im Rahmen des Mandats anvertraut werden, behandeln wir streng vertraulich.

Umfang der Verschwiegenheit

  • • Sämtliche Mandantendaten
  • • Strategische Überlegungen
  • • Verhandlungspositionen
  • • Persönliche Verhältnisse

Grenzen der Verschwiegenheit

  • • Ausdrückliche Entbindung durch Mandanten
  • • Gesetzliche Aussagepflichten
  • • Geltendmachung eigener Ansprüche
  • • Strafbare Handlungen des Mandanten

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Mandatsbearbeitung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 8 - Mandatsbeendigung und Aktenherausgabe

Beendigungsgründe

📋 Ordentliche Beendigung

  • • Erfüllung des Mandatsauftrags
  • • Kündigung durch den Mandanten
  • • Kündigung durch uns
  • • Einvernehmliche Aufhebung

⚡ Außerordentliche Beendigung

  • • Schwerwiegende Pflichtverletzung
  • • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • • Vertrauensverlust
  • • Interessenkollision

Aktenherausgabe

Nach Mandatsbeendigung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Herausgabe der Akten. Wir behalten jedoch ein Zurückbehaltungsrecht für unbezahlte Honorare und Auslagen.

Regelungen zur Aktenherausgabe:
  • Herausgabe nach vollständiger Bezahlung offener Forderungen
  • Aufbewahrung der Akten für 10 Jahre
  • Digitale Kopien gegen Kostenersatz
  • Dringliche Dokumente auch bei offenen Forderungen

§ 9 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

🇨🇭 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsverhältnisse zwischen uns und unseren Mandanten gilt ausschließlich schweizerisches Recht.

Insbesondere: Obligationenrecht (OR), Zivilprozessordnung (ZPO), Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA)

⚖️ Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Kanzleiort. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Wohnsitz zu belangen.

Zuständigkeit richtet sich nach der schweizerischen Zivilprozessordnung

§ 10 - Salvatorische Klausel und Änderungen

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

Änderungen der AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden Ihnen spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widersprechen Sie nicht binnen eines Monats, gelten die Änderungen als genehmigt.

Aktuelle Version: 2.3
In Kraft seit: 1. Januar 2024

§ 11 - Besondere Bestimmungen

Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt bevorzugt über sichere elektronische Kanäle. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie in unserem System eingegangen sind.

Sicherheitshinweis: Vertrauliche Informationen werden nur über verschlüsselte Kanäle übermittelt.

Qualitätssicherung

Wir führen regelmäßige interne Qualitätskontrollen durch und sind berechtigt, Mandatsbearbeitungen zu Schulungs- und Qualitätssicherungszwecken zu verwenden (selbstverständlich anonymisiert).

Fragen zu unseren AGB?

Wir erklären Ihnen gerne alle Bestimmungen im Detail und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

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